Gibt es ökumenische Taufen?

Mit der Taufe wird vor allem ein Bund mit Gott geschlossen. Dieser Bund wird jedoch in der Gemeinschaft einer Kirche gelebt und durch mein Leben in einer kirchlichen Gemeinschaft erst verwirklicht. Deshalb ist eine Taufe immer ein Eintritt in eine bestimmte Kirche; eine »konfessionell neutrale Taufe« gibt es also genauso wenig wie eine »ökumenische Taufe«.

Die Taufe in einer Konfession wird allerdings von jeder anderen Konfession anerkannt (dazu mehr im nächsten Abschnitt), ob Du Dein Kind katholisch oder evangelisch taufen lässt, ist also keine Frage für die Ewigkeit. Die Kinder können, wenn sie eine eigene Entscheidung treffen können, die Konfession jederzeit wechseln.

Wenn beide Eltern zu verschiedenen Konfessionen gehören (z.B. katholisch / evangelisch), liegt es in der Entscheidung der Eltern, in welcher Kirche das Kind getauft werden soll. Dabei ist es gut zu berücksichtigen, wer von den Eltern in seinem jeweiligen Glauben stärker verwurzelt ist und wer sich intensiver um die religiöse Erziehung kümmern kann. Auch die Frage, in welchem Familienverband das Kind vermutlich stärkere Beziehungen haben wird und ob die konfessionelle Prägung der Umgebung (zum Beispiel die Mitschüler in der Grundschule) berücksichtigt werden soll, ist zu klären.

Wo wird die Taufe vermerkt?

Die Taufe in der katholischen Kirche wird in das Taufbuch eingetragen: ein großes, schweres und oft auch altes Buch, in das seit Bestehen der Pfarrgemeinde alle Taufen eingetragen wurden.
In dieses Taufbuch wird alles eingetragen, was das sakramentale Leben des Täuflings betrifft, z.B. die Firmung, die kirchliche Eheschließung und ein eventueller Kirchenaustritt. Im Gegensatz zum staatlichen Brauch werden diese Daten nicht an das »Einwohnermeldeamt« (also das Pfarramt) des jeweiligen Wohnortes weitergeleitet, sondern verbleiben ein Leben lang (und darüber hinaus) in der Taufgemeinde. Wer z.B. für die kirchliche Hochzeit einen Auszug aus dem Taufbuch haben möchte, muss sich immer an das Taufpfarramt wenden – selbst wenn dieses in Timbuktu, Tasmanien oder Buxtehude liegen sollte.

Sind evangelische oder orthodoxe Taufen auch gültig?

Auch wenn der Volksmund den Begriff kennt: Man kann sich nicht »umtaufen« lassen – die Zugehörigkeit zur Kirche (oder einer Konfession) kann man schon wechseln; wir nennen das »Konversion«. Wer zum Beispiel zwischen der katholischen, evangelischen oder orthodoxen Konfession wechseln möchte, stellt entsprechende Anträge. In keinem Fall wird jedoch die Taufe wiederholt oder in der jeweiligen Konfession erneut vollzogen. Alle christlichen Konfessionen erkennen die Gültigkeit der Taufe durch die anderen Konfessionen an.

Es gibt nur ganz wenige Gruppen, die sich dieser gegenseitigen Anerkennung nicht angeschlossen haben. Dazu gehören einige freikirchliche Gemeinden, die eine Kindertaufe nicht nur ablehnen, sondern auch für ungültig halten.
Umgekehrt kann es sein, dass die katholische Kirche deren Taufen dennoch anerkennt, obwohl sie unsere Taufe ablehnen. Denn aus unserer Sicht ist jede Taufe gültig, bei der Wasser benutzt und die Taufformel gesprochen wird – egal, wer die Taufe vollzieht. Der Taufende muss nur taufen wollen.

»Christen, die bereits getauft sind und nun die Konfession wechseln, werden in keinem Fall erneut getauft.« – Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel sind die Taufen der Zeugen Jehovas und der Mormonen, deren Taufe auch aus Sicht der katholischen Kirche nicht gültig ist und auf jeden Fall neu gespendet werden muss.

Kann eine Taufe verweigert werden?

Eine Ablehnung der Taufe ist immer nur vorläufig. Es würde unserem Gottesbild und damit verbunden auch unserem Menschenbild widersprechen, einem Taufbewerber grundsätzlich die Möglichkeit abzusprechen, sich jemals taufen zu lassen.
Aber es kann nötig sein, die Taufe vorläufig zu verweigern, z. B. wenn beim Taufbewerber selbst gar keine Zustimmung zum christlichen Glauben vorliegt (z.B. weil die Taufe nur für die Bewerbungsunterlagen gewünscht wird); oder wenn bei einer Kindstaufe keine Aussicht darauf besteht, dass das Kind christlich (bzw. katholisch) erzogen wird. Das gilt zum Beispiel dann, wenn keiner der Eltern katholisch ist oder wenn der katholische Elternteil aus der Kirche ausgetreten ist.

Eine solche (vorübergehende) Verweigerung der Taufe nennt die Kirche immer »Taufaufschub«, da die fehlenden Vorraussetzungen für die Taufe ja später eintreten können – was die Kirche für alle Taufbewerber hofft.

Zu den mangelnden Voraussetzungen für eine Kindertaufe gehört NICHT die gültige kirchliche Ehe der Eltern – obwohl sich die Eltern schon die Frage gefallen lassen müssen, warum sie für ihr Kind den Segen Gottes wünschen, wenn sie selber diesen für ihre Ehe nicht erbitten.

Auch eine noch so „sündige Vergangenheit“ des Täuflings hindert die Kirche daran, diesen zu taufen – selbst wenn der Täufling mal ein Schwerverbrecher, Abtreibungsarzt, ausbeuterischer Großgrundbesitzer oder Drogendealer war. Vorausgesetzt, diese »Tätigkeiten« sind abgeschlossen.

Aufhebung der Taufe – Austritt aus der Kirche – Kirchensteuer

Auch wenn manche es sich wünschen: Eine Taufe lässt sich nicht rückgängig machen. Eben, weil sie nicht nur ein formaler Eintritt in eine Konfession ist, sondern ein Ereignis zwischen Gott und dem Täufling. Man kann auch keine Beichte rückgängig machen – oder einen Kuss oder einen Unfall. Die erfolgte Taufe gehört zur Lebensbiografie dazu wie die Geburt oder die Windpocken (wenn man sie gehabt hat).
Allerdings: Die Zugehörigkeit zur Kirche oder zu Gott – die kann man aufheben, indem man sie einfach nicht mehr lebt und praktiziert. In Deutschland kann man sogar formal aus der Kirche austreten; in anderen Ländern, in denen das nicht möglich ist, bleibt man einfach dem Gottesdienst fern.

Wer nun wieder in die Kirche eintreten möchte, muss nicht noch einmal getauft werden. Es reicht die Beichte (die von Benedikt XVI. als »zweite Taufe« bezeichnet wurde); das gilt auch für die, die in anderen Ländern ihren Kirchenaustritt durch »Nicht-Hingehen« vollziehen und den Gottesdiensten ihrer Kirche einfach lange Zeit ferngeblieben sind: Beichten reicht auch hier zum Neubeginn. Eine »Wiedertaufe« gibt es bei uns Christen nicht.

Es hat gelegentlich Sekten gegeben, die eine erneute Taufe gefordert haben – z.B. die »Wiedertäufer« in Münster. Aber das waren immer nur Splittergruppen (und meistens keine netten).

Das gleiche gilt auch für den, der seine Zugehörigkeit zu Gott formal (durch Kirchenaustritt) aufgekündigt hat. Auch hier gilt: Da Gott seinen Bund und sein Versprechen niemals aufgibt – selbst, wenn der Mensch es verrät – braucht Gott auch keine zweite Taufe und keinen zweiten Bund. Der Mensch aber kann mit der Beichte sein Bundesversprechen erneuern.

Die kirchliche Trauung und die Taufe

Zu den Voraussetzungen für eine Kindertaufe gehört NICHT die gültige kirchliche Ehe der Eltern (das haben wir schon festgehalten). Allerdings gibt es bei vielen Eltern, die noch nicht kirchlich verheiratet sind, den Wunsch, mit der Taufe des Kindes auch die kirchliche Trauung zu feiern. (Manche Priester nennen die Verbindung von Taufe und Trauung scherzhaft »Traufe«). Das ist kein Problem, sprich den Priester beim Taufgespräch oder bei der Anmeldung zur Taufe darauf an. »Traufen« sind (im Gegensatz zu »reinen« Trauungen) eher schlichte und dennoch wunderschöne Gottesdienste.

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Schlagwörter: , Last modified: 23. Mai 2020