Während bei der „Messe für Anfänger“ im Grunde nur der Ablauf der Messfeier erläutert und vertieft wird, spielt bei der „Beichte für Anfänger“ auch schon die Beichtvorbereitung eine große Rolle. Das trifft natürlich ganz besonders auf das Sakrament der Ehe zu. Deshalb gliedern sich die Hinweise auf dieser Seite in mehrere Bereiche: „Wie eine Trauung vorbereiten?“, „Was erwartet uns im Ehevorbeitungsgespräch?“ und „Wie eine Trauung feiern?“

Die Trau-Vorbereitung beginnt allerdings – im Gegensatz zur Beichte – nicht erst ein paar Wochen zuvor. Je nach persönlicher Lage können es sogar Jahre sein. Wir beginnen unsere Hinführung allerdings erst mit der Verlobung.

Die Verlobung

Die Feier der Verlobung ist in unseren Breiten leider aus der Mode gekommen; kaum jemand bezeichnet seinen zukünftigen Ehepartner als „mein Verlobter“ oder „meine Verlobte“. Vielleicht betrachten einige Ehewillige die letzte Zeit vor der Ehe noch irgendwie als Verlobungszeit; von einer realen Verlobungsfeier hört man dagegen nur noch selten.

Dabei ist dieser Brauch eigentlich ein sehr sinnvoller Schritt, den die meisten Brautpaare sowieso machen. Denn der berühmte „Heiratsantrag“, auf den der eine (und manchmal auch der andere) Ehepartner so lange wartet und der manchmal sehr ausgefallene Formen annimmt (z.B. per Lautsprecherdurchsage im Bundesliga-Fussball-Stadion – sehr romantisch!), darf immer noch in keiner Beziehung fehlen. Warum dann noch eine Verlobungsfeier?
Nun – eine Verlobungsfeier ist dann eigentlich nichts anderes mehr, als die öffentliche Bekanntgabe und Feier des (erfolgreichen) Heiratsantrages. Indem ich jemanden bitte, mich zu heiraten – und indem ich darauf (positiv) antworte – verspreche ich dem Anderen die Ehe. Das nennt man „Verlobung“. Warum das nicht offen bekanntgeben und feiern? Es reicht ja, wenn man dazu nur die beiden Familien im kleinen Kreise einlädt.

Wer will, kann dazu auch einen Priester einladen. Dieser braucht sich noch nicht einmal eine Feier dafür selbst zu „basteln“ – es gibt einen offiziellen Ritus dafür (Hinweis für die Priester: steht alles im „Benediktionale“). Natürlich ist der persönlichen Gestaltung jede Freiheit gelassen – so zum Beispiel, ob die Verlobungsfeier im heimischen Wohnzimmer stattfinden soll (empfehlenswert), im Waldstadion (nicht so empfehlenswert) oder in der Kirche (eher selten, aber immer gut!).

Die kirchliche Verlobungsfeier ist rechtlich gesehen ein Schritt auf dem Weg zur Hochzeit, der „Ausdruck des festen Willens zweier Menschen, miteinander die Ehe einzugehen.“ Wer will, kann die Verlobung auch schriftlich bestätigt werden: Im Kirchenrecht (CIC/1983 Can. 1017) wird ein Eheversprechen (promisso matrimonii oder sponsalita) als ein- oder zweiseitiger Vertrag genannt, der in schriftlicher Form mit den Unterschriften der Partner oder des Pfarrers oder wenigstens zweier Zeugen erfolgen muss.

Kirchliche und staatliche Ehe

Nun stellt sich die Frage nach der Art der Eheschließung: Kirchlich? Standesamtlich? Beides? Oder gar nicht?

Mittlerweile (seit dem 01.01.2009) gibt es dazu neue staatliche Bestimmungen in Deutschland, die man als „Nicht-Einmischungs-Abkommen“ bezeichnen könnte. Demnach ist es dem Staat egal, ob sich die Eheleute kirchlich trauen lassen (oder nicht); und der Kirche darf es nun auch egal sein, ob die Eheleute zuvor auch eine staatlich anerkannte Ehe geschlossen habe.

Nur: Der Kirche ist es nicht egal, ob die Eheleute nach der kirchlichen Trauung auch vor dem Gesetz als Ehepartner gelten; die Ehe soll auf jeden Fall auch durch gesellschaftliche und rechtliche Stützen geschützt und gestärkt werden. Deswegen bleiben die Kirchen bei der Praxis, dass vor der kirchlichen Trauung die Eheschließung auf dem Standesamt erforderlich ist.

In Ausnahmefällen allerdings kann es tatsächlich sinnvoll sein, auf eine staatliche Ehe zu verzichten. Nach einem Antrag mit entsprechender Begründung wird der Bischof dazu die Erlaubnis geben.

Umgekehrt gilt, dass eine nur staatlich geschlossene Ehe zwischen katholischen Brautleuten in den Augen der Kirche keine wirkliche Ehe ist. Man kann sagen, dass auf dem Standesamt die „nötige rechtliche Absicherung vertraglich geregelt wird“, die Ehe im sakramentalem Sinn aber erst in der Kirche zustande kommt.

Jemand, der eine Versicherung für Extremsportarten abschließt, ist ja dadurch auch noch kein aktiver Fallschirmspringer: Er sollte sich nicht nur absichern, sondern auch tatsächlich springen!

Das „Setting“ – Die praktischen Rahmenbedingungen

Wer nun die feste Absicht hat, kirchlich zu heiraten, sollte sich frühzeitig mit dem jeweiligen Priester in Verbindung setzen. Die erste Wahl ist dabei üblicherweise der Heimatpfarrer der Gemeinde, in der beide Ehepartner (zumindest einer) ihren Wohnsitz haben.

Natürlich könnt Ihr Euch auch in einer anderen Gemeinde und von einem anderen Priester trauen lassen, aber zunächst ist der Pfarrer für die Ehevorbereitung zuständig, in dessen Pfarrei einer der katholischen Partner seinen ersten Wohnsitz hat. Wenn Mann und Frau in verschiedenen Pfarrgemeinden wohnen, können sie unter den beiden zuständigen Pfarrern frei wählen. Das Gerücht, dass der Wohnsitz der Braut entscheidet, ist eben nur ein Gerücht.

Falls Ihr nicht bei Eurem Heimatpfarrer heiraten wollt, braucht ihr keine Angst haben, dass er Euch die Erlaubnis nicht gibt: Der Heimatpfarrer ist zwar erste Ansprechperson, ist aber rechtlich dazu angehalten, Euch die Erlaubnis zur Eheschließung auch in anderen Kirchen oder mit anderen Priestern zu geben – falls dem nichts Wichtiges entgegensteht.

Der Hochzeitstermin

„Der sollte sich frühzeitig mit dem Priester in Verbindung setzen…“ – Frühzeitig? – Das meint normalerweise mindestens (!) ein halbes Jahr vorher.

Aber Vorsicht: Es kommt vor, dass die Brautleute sich schon einen festen Termin ausgeguckt haben (und Gaststätte, Musik und Kutsche sind bestellt) – und dann erwarten, dass dann sowohl die Kirche als auch der Wunschpriester frei sind und sich an diese Vorgaben halten. Das ist selbstverständlich sehr oft nicht möglich und sorgt für manchen Unmut.
Wer an einen besonders bevorzugten Tag heiraten will – zudem in einer beliebten Hochzeitskirche – muss selbstverständlich deutlich früher anfragen (manchmal reichen auch 12 Monate Vorlauf-Zeit nicht)!

Am besten ist es natürlich, wenn Ihr so flexibel seid, dass ihr den Hochzeitstermin mit dem Priester gemeinsam absprechen könnt und Euch auch nach seinem Kalender richtet. Fasst dabei ruhig auch ungewöhnliche Termine ins Auge (Sylvester, Winter, Herbst, 1. Mai, 3. Oktober …) – der Hochzeitstag wird dann selbst von den entferntesten Verwandten nicht mehr so schnell vergessen.

Üblicherweise finden die Trauungen am Freitag oder am Samstag statt.

Im Bistum Münster waren lange Zeit Trauungen am Samstagnachmittag unerwünscht; weil damit die Beichtgelegenheiten und die Vorbereitung der Vorabendmesse in Mitleidenschaft gezogen wurden. In vielen Gemeinden ist aus diesem Grund immer noch eine Trauung am Samstagnachmittag – vor allem gegen Abend – nicht möglich. Habt bitte dafür Verständnis!

Ob die Trauung vormittags oder nachmittags stattfindet, ist dabei regional unterschiedlich und auch davon abhängig, wie die anschließenden Feierlichkeiten geplant sind. Aus Sicht der Kirche kann auch mitten in der Woche eine Trauung vollzogen werden. Trauungen sind lediglich an den Hochfesten (wie Ostern, Weihnachten), in der Karwoche und an Allerseelen nicht üblich. Früher wurde auch in der gesamten Fasten- und Adventszeit nicht getraut; in manchen Gemeinden finden auch heute in dieser Zeit keine Trauungen statt.

Die Hochzeitskirche

Auch bei der Wahl der Hochzeitskirche sollte die Wahl zunächst auf die Heimatkirche fallen – oder die Kirche der Pfarrei, in der Ihr als Ehepaar wohnen werdet.

Aber auch hier seid Ihr grundsätzlich frei; Ihr dürfte gerne eine andere Kirche wählen – aus welchen Gründen auch immer. Es bleibt aber dabei, dass der erste Ansprechpartner der Pfarrer des Wohnortes vor der Trauung ist. Er wird Euch, wenn ihr die Trauung in einer anderen Kirche wünscht, an den dort zuständigen Pfarrer weiterleiten. Ob in der dortigen Kirche aber die Trauung zu der gewünschten Zeit stattfinden kann, solltet ihr vorher absprechen.

Es ist keinem Priester erlaubt, der Eheschließung außerhalb eines katholischen Kirchengebäudes zu assistieren.

Der trauende Priester

Wer es besonders kompliziert mag, kann auch auerhalb seiner Heimatgemeinde heiraten und in seine Wunschkirche auch noch einen Wunschpriester einladen – oder auch einen Diakon, einen Bischof oder den Papst. Aber bitte sprecht solche Einladungen erst aus, wenn ihr mit dem zuständigen Priester (also Eurem Heimatpfarrer oder den Pfarrer der Hochzeitskirche) darüber gesprochen habt.

Apropos… ein Diakon? – Ja, die Trauung kann nämlich nicht nur vor einem Priester geschlossen werden, sondern auch vor einem Diakon – der dann allerdings keine Eucharistiefeier im Zusammenhang mit der Trauung feiern kann.

Für die kirchliche Trauung in der Gemeinde, in der ihr getauft worden seid, braucht ihr überhaupt keine Papiere mitbringen – außer der Bescheinigung über die standesamtliche Trauung (s.o.). Wenn Du jedoch in einer anderen Gemeinde getauft worden bist, brauchst Du von dort einen „Auszug aus dem Taufbuch“. Das ist nicht das gleiche wie ein „Taufschein“ oder die „Taufurkunde“… es geht bei diesem „Auszug aus dem Taufbuch“ nicht nur um die Taufbescheinigung, sondern auch um den Nachweis, dass keiner von Euch bereits kirchlich getraut worden ist.

Eine kirchliche Trauung wird nämlich immer – egal, wo diese Trauung gefeiert wird – im Taufbuch der Gemeinde eingetragen, in der Du getauft worden bist. Dort wurde auch Deine Firmung (hoffentlich!) eingetragen, und dort würde auch ein Kirchenaustritt verzeichnet werden (hoffentlich nicht!). Wichtig ist in diesem Fall, dass auf dem Auszug unter „Eheeintragung“ das kleine Wort „keine“ steht.

Durch den Auszug aus dem Taufbuch wird auch ersichtlich, ob der Ehepartner inzwischen verstorben und somit eine (zweite) kirchliche Heirat möglich ist.

Deshalb darf der Auszug aus dem Taufbuch auch nicht älter als 6 Monate sein. Falls ein solcher Auszug nicht zu bekommen ist (weil Du z.B. nicht mehr weißt, wo Du getauft worden bist – oder diese Gemeinde nicht mehr existiert oder aus anderen Gründen – z.B. wegen Krieg oder einer Naturkatastrophe – keine Auskunft geben kann), kann der Auszug aus dem Taufbuch auch durch den Ledigeneid ersetzt werden.

…was z.B. auch bei evangelischen Ehepartnern notwendig ist, da in den evangelischen Kirchen die Trauungen nicht im Taufbuch vermerkt sind.

Falls Du keinen „Auszug aus dem Taufbuch“ zum Erweis des Ledigenstandes erhalten kannst (weil Du z.B. evangelisch bist), brauchst Du dann zumindest die Taufbescheinigung oder eine Taufurkunde.

Falls Ihr nicht in Eurer Heimatgemeinde heiratet und in Eurer Wunschkirche auch noch einen auswärtigen Wunschpriester eingeladen habt, müssen noch weitere Papiere (Überweisungen, das Ehevorbereitungsprotokoll, Delegation) ausgefüllt und weitergegeben werden. Aber das machen normalerweise die Priester bzw. Pfarrämter unter sich aus.

Das Ehe-Vorbereitungs-Gespräch

Frühestens sechs Monate vorher wird mit dem Heimatpfarrer (je nach Absprache auch mit einem anderen Priester oder Diakon) das Ehevorbereitungsgespräch geführt. Dieses Gespräch ist unverzichtbar und wesentlich notwendig für die Eheschließung, denn das Protokoll über dieses Gespräch bildet den Ehe-Vertrag, der durch Euer Ja-Wort in der Kirche (bestätigt durch die Unterschrift des Pfarrers und der Trauzeugen nach der Trauung) gültig wird.

Ein solches Gespräch hat normalerweise zwei Teile: Zunächst wird das Ehe-Vorbereitungsprotokoll ausgefüllt (der Ehe-Vertrag), danach wird über den Ablauf und die Gestaltung des Gottesdienstes gesprochen.

Es können natürlich auch zwei getrennte Gespräche stattfinden, die „Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokoll“ zum Beispiel durch den Pfarrer Eurer Wohnsitzgemeinde und die Absprache des Gottesdienstes mit dem Priester, der dann den Trau-Gottesdienst feiert.

Das sogenannte «Ehevorbereitungsgespräch», in dem das «Ehevorbereitungsprotokoll» ausgefüllt wird, ist wichtig und unverzichtbar – aber weniger gruselig und bürokratisch, als die Bezeichnung vermuten lässt. Dazu gibt es hier einen eigenen Artikel:

Die Ehe

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Schlagwörter: , , Last modified: 25. Januar 2023