Die Kindertaufe

Wer sein Kind taufen lassen will, braucht dafür keinen großen Schriftkram. Es reichen für eine Kindertaufe eine Kopie der Geburtsurkunde (die wird meistens durch das Standesamt direkt mit ausgestellt und hat oft den Eintrag »für religiöse Zwecke«). Außerdem muss ein längeres Formular »Anmeldung zur Taufe« ausgefüllt werden. Ein Teil der Daten wird an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet (aber z. B. nicht die Namen der Paten oder des Taufpriesters), die ganze Anmeldung verbleibt im Pfarramt.

Wenn die Paten von außerhalb kommen, verlangen einzelne Pfarrämter einen Taufnachweis der Paten. (Mir persönlich gefällt diese zusätzliche Bürokratie nicht; aber die Absicht dahinter ist eine Aufwertung und ein Ernstnehmen des Patenamtes.)

Bei Kindern unter 14 Jahren müssen beide Eltern (»Personenberechtigte«) zustimmen und unterschreiben. Bei unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten oder in anderen Fällen entscheidet u. U. das Fürsorgegericht.
Falls gegen den Willen eines Elternteiles oder ohne Zustimmung der Fürsorgeinstanzen eine Taufe erfolgt sein sollte, kann diese aus den staatlichen Einträgen wieder entfernt werden; aus Sicht der Kirche jedoch ist und bleibt das Kind getauft – und so wird es auch im Taufbuch eingetragen.

Eine Taufe ist immer und grundsätzlich kostenlos – es fallen auch keine versteckten Gebühren an. (Wer allerdings in der Kirche einen zusätzlichen Blumenschmuck wünscht, muss dafür selber sorgen. Das gilt auch für Solosänger, Chöre oder Instrumentalisten…)

Formale Voraussetzung für die Erwachsenentaufe

Bei einer Erwachsenentaufe (in Bezug auf die Wahl der Religion gilt bereits ein 14-Jähriger als »erwachsen«, weil »religionsmündig«) müssen natürlich keine Eltern mehr zustimmen und auch keine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Es reicht eine Anmeldung zur Taufe, die der Taufbewerber selbst ausfüllt. Die Taufe kann allerdings erst erfolgen, wenn sich der Taufpfarrer um eine angemessene Prüfung des Glaubens bzw. eine Glaubensunterweisung bemüht hat – und wenn der Bischof dem Taufantrag zustimmt.

Ob der Taufbewerber kurzfristig zur Taufe zugelassen wird oder ob dieser einen längeren Taufkurs absolvieren sollte, hängt von der bisherigen Lebensgeschichte des Taufbewerbers ab. Für bisher vom christlichen Glauben gänzlich unberührte Taufbewerber empfiehlt sich der übliche Ein-Jahres-Kurs, der meistens sowohl in der Pfarre als auch auf Bistumsebene stattfindet. Während der Vorbereitungszeit (»Katechumenat«) finden weitere Gottesdienste statt, Gespräche und Vorträge, Begegnungen mit anderen erwachsenen Taufbewerbern und üblicherweise sogar ein längeres Gespräch mit dem Bischof (»Skrutinium«).

Säuglingstaufe (bis 7), Kindertaufe (7-14), Erwachsenentaufe

Wird ein Kind bis zum 7. Lebensjahr getauft, besteht keine rechtliche Vorschrift, dass es einverstanden sein muss. Allerdings ist es schon sinnvoll, ein Kind im Kindergarten- oder Grundschulalter nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen zu taufen.
Kinder, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, aber noch keine 14 Jahre alt sind, dürfen nicht gegen ihren Willen getauft werden, selbst wenn beide Eltern dies wünschen.
Bei einer Erwachsenentaufe (ab dem 14. Lebensjahr) reicht der alleinige Wille des Taufbewerbes selbst für die Taufe aus.

Bei der Erwachsenentaufe ist es üblich, in einem Gottesdienst auch die Sakramente der Firmung und der Eucharistie zu spenden. Wird das Kind oder der Jugendliche in einem Alter getauft, in dem die anderen Kinder der Pfarrei noch nicht zur Firmung oder zur Kommunion gegangen sind, kann auf die Spendung des jeweiligen Sakramentes zunächst verzichtet werden.

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Schlagwörter: , , , Last modified: 5. September 2020