In einem Text des Synodalen Weges heißt es zur Priesterlichen Lebensform: «Muss die „Priesterliche Lebensform“ sowohl in Bezug auf Männer als auch auf Frauen (Priestertum der Frau) gedacht werden?» (Grundtext Forum II)

Die Lebensform ist nicht «gesetzlich geschützt»

Wenn es um die «priesterliche Lebensform» geht, ist sie sehr wohl unterschiedslos Männern und Frauen zu empfehlen; denn (1) ist diese Lebensform an den evangelischen Räten (Armut, Gehorsam und Ehelosigkeit) ausgerichtet und (2) sind alle Getauften zum Allgemeinen Priestertum berufen. Beim Weihepriestertum, das dem Mann vorbehalten ist, handelt es sich aber nicht um eine besondere Lebensform, sondern um einen Auftrag zu einem besonderes Dienst.

Eine Lebensform ist die Art und Weise, wie eine Person ihr Leben gestaltet, welche Ziele und welche Aufgaben sie sich setzt. In dieser Hinsicht darf es keine Vorgaben geben, die Unterschiede zwischen Männern und Frauen machen. Sowohl das Leben nach den evangelischen Räten (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) steht allen Gliedern der Kirche genauso offen – ja, wird ihnen empfohlen – , wie der unbedingte Dienst an der Gemeinde.

Das Priesteramt ist keine Lebensform – sondern ein Dienstauftrag

Wenn allerdings in diesem Zusammenhang das «Priestertum der Frau» genannt wird (wenn auch nur in Klammern gesetzt), so ist nicht mehr die Rede von der Lebensform, sondern dem Priesteramt. Das ist zuallererst ein Dienst, der sich nicht aus selbstgewählten Zielen, Aufgaben oder Lebensweisen ergibt, sondern an der sakramentale Befähigung hängt. Natürlich muss diesem Amt auch eine bestimmte Lebensweise entsprechen. Aber genauso, wie der Arzt einen Kittel tragen sollte, aber der Kittel allein niemand zum Arzt macht, erschöpft sich das Priesteramt nicht in der priesterlichen Lebensform.

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