Keine Angst – das Ehevorbereitungsgespräch ist keine Abiturprüfung! Es ist zwar unverzichtbar für jede kirchliche Trauung, weil in diesem Gespräch das «Ehevorbereitungsprotokoll» ausgefüllt wird. Aber meistens geschieht es in relativ lockerer Atmosphäre. Manche Pfarrer laden Euch dazu ins Pfarrhaus ein, andere kommen zu Euch nach Hause; einige Priester lassen sich dafür einen ganzen Abend Zeit, andere schaffen es am Nachmittag in einer Dreiviertelstunde. Aber alle Teilnehmer haben es bislang überlebt!
Das Ehevorbereitungsprotokoll
Grundsätzlich ist der Ablauf eines großen Teils des Gespräches festgelegt und wird in eine Protokoll eingetragen, dass in ganz Deutschland einheitlich ist. Darin eingetragen werden zum Beispiel Eure…
Personalien
Zunächst werden Eure Personalien eingetragen – darunter auch der zukünftige Nachname (also nicht erst beim Traugespräch darüber reden!). Natürlich wisst ihr diese Dinge auswendig – abgesehen vielleicht vom Tauftag und Tag der Firmung… Falls möglich, bringt diese beiden Daten vorher in Erfahrung.
Probleme?
Dann wird kurz abgeklärt, ob es Hindernisse zur gibt Eheschließung gibt – die sogenannten Ehehindernisse.
Ein Ehehindernis hindert Euch daran, eine gültige Ehe zu schließen. Würdet ihr ein Ehehindernis bewusst verschweigen, so wäre die Ehe von vorneherein ungültig. Deshalb werdet Ihr vorher nach diesen Ehehindernissen gefragt.
Aber keine Angst – die Ehehindernisse sind eher skurril als alltäglich (oder habt ihr aus Versehen schon einmal Frauenraub und Gattenmord begangen?); falls ein Ehehindernis festgestellt wird, lässt sich in vielen Fällen eine Sondererlaubnis beantragen. Die Ehehindernisse sind im Einzelnen:
Das Fehlen des Mindestalter
Bitte nicht schimpfen, aber laut Kirchenrecht kann der Mann erst ab dem 16. Lebensjahr, die Frau aber schon ab dem 14. Lebensjahr eine Ehe schließen.
Verwandtschaft
Die beiden Ehepartner sind zu eng mit einander verwandt – das wäre ein Ehehindernis. Darunter fällt aber auch die rechtliche Verwandtschaft (z.B. Geschwister, die adoptiert wurden), die geistliche Verwandtschaft (zum Beispiel zwischen Kind und Taufpaten) oder die Schwägerschaft (ein Schwiegervater sollte nicht seine Schwiegertochter heiraten – was natürlich sowieso nur in Frage kommt, wenn der Schwiegersohn verstorben ist) und auch der besondere Fall der Quasi-Schwägerschaft.
Priesterweihe / Ewiges Gelübde
Falls der Mann schon zum Priester geweiht wurde, ist eine Eheschließung nicht so ohne weiteres möglich – ähnliches gilt auch, wenn ein Ehepartner in einem Kloster bereits das ewige Gelübde abgelegt hat.
Frauenraub / Gattenmord
„Wer seine Frau geraubt hat oder eine frühere Ehe beendete, indem er seinen damaligen Gatten ermordete, kann nicht mehr gültig heiraten.“ Diese Bestimmung stammt natürlich aus früheren Zeiten und diente dazu, Frauenraub und Gattenmord von vorne herein zu verhindern, weil der erhoffte Effekt – eine gewinnträchtige neue Ehe – ausgeschlossen wurde.
Psychische Eheunfähigkeit
Wer geistig nicht – oder noch nicht – in der Lage ist, eine Ehe zu schließen, die damit verbundene Lebensentscheidung zu überblicken oder zu treffen, und wer nicht in der Lage ist, eine Ehe auch tatsächlich zu führen, kann eine solche Ehe nicht gültig schließen.
Unfähigkeit zum ehelichen Akt
Hm…, dass das ein Ehehindernis sein soll, überrascht viele – aus einem doppeltem Grund. Zum einen wundern sich die Brautleute, dass sie danach gefragt werden, obwohl die Kirche doch erwartet, dass Sex erst mit Beginn der Ehe praktiziert wird.
Zum anderen wundern sich die Brautleute, dass eine Ehe ungültig sein soll, wenn man keinen Geschlechtsverkehr vollziehen kann. Dass die Sexualität einen so hohen Stellenwert für die Kirche hat, überrascht.
Dazu ist zu sagen, dass die Kirche (zweitens) immer für eine Überraschung gut ist und Sexualität immer höher wertschätzt als Kritiker glauben; zudem gilt (erstens) dass gerade, weil der „eheliche Akt“ so ein wesentlicher Bestandteil der Ehe ist, sämtliche Anzeichen, Hinweise oder Fakten, die darauf schließen lassen, dass der eheliche Akt nicht möglich sein wird, vorher benannt werden.
Wohlgemerkt: Es geht hierbei nicht um Fruchtbarkeit, also die Möglichkeit, Kinder zu bekommen. Es geht lediglich um die Unfähigkeit, miteinander zu schlafen – wenn sie sicher und dauerhaft ist.
Religionsverschiedenheit
Nicht zu verwechseln mit „Konfessionsverschiedenheit“. Es geht hier darum, dass einer der Ehepartner kein Christ (mehr) ist. Falls er früher Christ war und somit getauft wurde, kann der Pfarrer vor Ort dieses Ehehindernis außer Kraft setzen, ansonsten nur der Bischof (was er aber meistens auch tut).
Bestehendes Eheband
Das dürfte (leider) ein relativ häufiges Ehehindernis sein: Dass einer der Ehepartner bereits eine Ehe gültig geschlossen hat. Da eine gültige Ehe nach Ansicht der katholischen Kirche erst mit dem Tod eines Ehepartner aufgelöst wird, ist eine erneute kirchliche Heirat erst als Witwe/Witwer möglich.
Welche Ehe dabei für die katholische Kirche eine gültige Ehe ist, kann ich hier nicht im Einzelnen aufführen. Nur so viel: Auch hier überrascht die Kirche durch ihre Weitherzigkeit: Sie erkennt nämlich auch viele der nicht-katholischen, in anderen Konfessionen oder Religionen geschlossenen Ehen als gültig (wenn auch nicht als sakramental) an.
Trauverbote
Die Trauverbote betreffen nur den Priester – er darf unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Eheschließung nicht assistieren.
Zum Beispiel darf ein Priester keine Trauung vollziehen bei Wohnsitzlosen, staatlich Unverheirateten, aus der Kirche Ausgetretenen oder offenkundig vom Glauben Abgefallenen, einem Minderjährigen (also unter 18 Jahren, aber älter als das kirchliche Mindestalter) ohne Wissen oder gegen den Willen der Eltern – und noch in ein, zwei anderen, sehr speziellen Fällen.
Von den Trauverboten kann der Bischof den Priester befreien; in Notfällen kann der Priester aber auch trotz Trauverbot eine Eheschließung vollziehen.
Die Eheeigenschaften
Im Ehevorbereitungsprotokoll wird – nachdem Ehehindernisse nicht festgestellt oder ausgeräumt wurden – nun die entscheidende Frage nach dem eigentlichen Ehewillen gestellt. „Wollt Ihr eine christliche Ehe eingehen?“
Nun, bevor die Brautleute antworten, sollten sie fragen: „Was – bitteschön – unterscheidet denn eine christliche Ehe von anderen Ehen?“ Aber diese Frage braucht ihr auch nicht zu stellen, weil der Priester sie sowieso beantworten muss – indem er die vier Eheeigenschaften benennt und erklärt. (Dazu gibt es zwei ausführliche Erklärungen, für diehabe ich eine eigene, ausführliche Katechese in Planung, deshalb will ich diese Eigenschaften nur kurz erläutern).
Die vier Eheeigenschaften
Einheit
Mit Einheit ist soviel wie der Wille zur Treue gemeint, also dass man eben nur einen Partner heiratet.
Unauflöslichkeit
Mit Unauflöslichkeit ist gemeint, dass das Eheversprechen solange gilt, wie der Ehepartner lebt.
Hinordnung auf der beiderseitige Wohl
Die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl betont, dass man nicht aus wirtschaftlichen Gründen heiratet – auch nicht aus egoistischen Gründen – sondern aus Liebe: Damit es dem (der) anderen gut geht. Das gilt dann für die ganze Zeit der Ehe.
Die Bejahung der Elternschaft
Und zuletzt die Bejahung der Elternschaft: Damit erklären die Eheleute, dass sie bereit sind, die Kinder anzunehmen, die Gott ihnen schenkt.
Eine ausführliche Erläuterung dieser Eheeigenschaften findest Du in der Katechese zu Ehe der Karl-Leisner-Jugend, oder etwas kürzer, in diesem Artikel:
Keine Zusätze
Nach dieser nun wirklich zentralen Frage wird nun noch kurz das „eheliche Reinheitsgebot“ überprüft… gibt es keine schädlichen Zutaten?
Ohne Bedingung
Es ist nicht möglich, bedingungsweise zu heiraten; weder für Bedingungen, die in der Zukunft liegen (z.B. „ich heirate Dich nur, wenn Du auch schlank bleibst“), noch für Bedingungen, die in der Vergangenheit liegen („ich heirate dich nur, wenn ich wirklich die erste Frau in Deinem Leben bin“). Wahre Liebe ist immer bedingungslos.
Ehrlich
„Umstände, die geneigt sind, das eheliche Leben schwer zu stören oder zu beeinträchtigen, müssen zuvor benannt werden“. Zum Beispiel können auch hochverschuldete Menschen heiraten – wenn sie aber die enorme Schuldenlast verheimlichen, dann wird die Ehe dadurch ungültig. Das gleiche gilt z.B. für schwere Krankheiten, falsche Angaben zur Person, größere Vorstrafen oder psychische Störungen.
Ohne Druck und Zwang
Klar: Eine Ehe, die man nur schließt, weil man dazu von anderen gedrängt wird, ist nicht gültig. Das gilt aber auch für inneren Zwang: Wenn sich zum Beispiel die Frau verpflichtet fühlt, den Mann zu heiraten, weil sie ihn nicht mehr enttäuschen will und sich moralisch verpflichtet fühlt, ihn vor der gesellschaftlichen Blamage zu bewahren.
Vernetzte Sakramente
Im Zusammenhang mit der Eheschließung wird der Pfarrer auf drei weitere Sakramente verweisen: Die Firmung, die Beichte und die Eucharistie.
Firmung
Es gibt das Gerücht, dass nur derjenige kirchlich heiraten kann, der auch das Sakrament der Firmung empfangen hat. Nun – es ist ein Gerücht, aber auch nicht so ganz falsch. Die Firmung ist keine absolut notwendige Voraussetzung. Es kann also auch der kirchlich heiraten, der nicht gefirmt wurde.
Aber es ist sehr, sehr sinnvoll, das Sakrament der Firmung zu empfangen – vor allem, wenn Du heiraten willst. Die Firmung ist ja das Sakrament, das Dich befähigt und kräftigt, die Gottesbeziehung und die Taufgnade nach außen zu vertreten und zu leben. Nichts anderes wird aber in der Ehe von Dir verlangt. Deshalb empfiehlt die Kirche den Nicht-Gefirmten, die Gelegenheit zu nutzen und sich vor der Eheschließung firmen zu lassen.
Keine Sorge – dazu musst Du nicht eine 6-monatige Firmvorbereitung mit pubertierenden 14-jährigen mitmachen und bei irgendwelchen Firmfahrten auf Luftmatratzen schlafen. Es gibt in allen Bistümern Extra-Gottesdienste für Erwachsenenfirmungen. Auch in Deiner Nähe.
Beichte
Früher musste die Beichte als notwendige Voraussetzung für die Trauung nachgewiesen werden.
Wenn man nach der vorgeschriebenen Beichte dem Beichtvater sagte, dass man heiraten will, bekam man ein kleines Kärtchen mit dem Aufdruck „sponsa confessa est“ (oder „sponsus confessus est“) – auf deutsch: „die Braut/der Bräutigam hat gebeichtet“ und dieses Kärtchen musste man vor der Eheschließung beim Pfarrer abgeben.
Aber wie bei der Firmung heißt die Aufhebung der Verpflichtung, die Beichte nachzuweisen, nicht, dass es deswegen nicht doch sehr, sehr sinnvoll sein kann, vor der Eheschließung das Beichtsakrament zu empfangen.
Beichte heißt ja, mit der Vergangenheit abschließen und sie in Gottes Hände legen, damit man nun (gemeinsam) nach vorne blicken kann. Nur wer mit Gott im Reinen ist, kann die Gnade empfangen, die Gott durch das Sakrament vermitteln will.
Vielleicht gibt es noch alte Verletzungen? Eine nicht korrekt beendete frühere Beziehung; Streitigkeiten, die nicht wirklich beigelegt wurden; Verfehlungen gegen das 6. Gebot aus der Jugendzeit…?
Aber auch Sünden und Lieblosigkeiten den Eltern gegenüber – bei der Loslösung und Neuorientierung am Ende der Jugendzeit? Offene Enden in den Beziehungen zu den ehemaligen Nachbarn, Spielkameraden und Jugendfreunden?
Alles das sollte man sauber abschließen; aber nicht immer ist das möglich oder sinnvoll. Alte Lasten und Belastungen loslassen und in Gottes Hände legen und auf Seine Fähigkeiten als Heiler vertrauen, ist immer noch das Beste.
Die Eucharistie
Während Firmung und Beichte gute Startbedingungen für den erfüllenden Empfang des Ehesakramentes sind, wird die Eucharistie den Brautleuten im Zusammenhang mit der Eheschließung dringend ans Herz gelegt. Zum wunderschönen inneren Zusammenhang dieser beiden Sakramente liest Du am Besten in der Katechese zur Ehe der Karl-Leisner-Jugend.
„Ökumenische Trauungen“
Zunächst die schlechte Nachricht: Genau genommen gibt es gar keine ökumenische Trauungen. Da das evangelische und katholische Verständnis der Ehe sehr unterschiedlich ist, lassen sich die Trauungen nämlich nicht einfach vermischen. Deshalb gibt es eine „katholische Eheschließung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers“ oder eine „evangelische Eheschließung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers“.
Entscheidend für die Konfessionalität der Trauung sind die Fragen nach dem Ehewillen – sind es die evangelischen Fragen, werden sie (normalerweise) auch vom evangelischem Pfarrer gesprochen – und umgekehrt. Eigentlich können Paare, von denen ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist, die Konfessionalität der Eheschließung frei wählen. Es wird aber üblicherweise die Form der Konfession gewählt, in deren Kirche die Trauung stattfindet.
Der kleine Unterschied: Evangelisch-Katholisch
Für die katholische Kirche ist die Trauung ein Sakrament, d.h. in der katholischen Kirche wird tatsächlich eine Ehe geschlossen – und zwar auch vor Gott. In der evangelischen Kirche wird die Ehe nicht geschlossen, sondern nur gesegnet. Nach Luther ist die Ehe „ein weltlich Ding“, d.h. die Eheschließung hat keinerlei Bedeutung für das ewige Heil, geschlossen wird die Ehe nach evangelischem Verständnis auf dem Standesamt – und nach weltlichen Bedingungen. Deshalb haben die evangelischen Kirchen auch keine (theologischen) Schwierigkeiten, eine Scheidung und Wiederverheiratung zu akzeptieren, vorausgesetzt, das staatliche Recht wird beachtet.
Aber auch, wenn die Trauung nur in der Form einer Konfession vollzogen wird, ist sie für beide Konfessionen gültig: Für die evangelische Kirche ist eine Ehe bereits auf dem Standesamt gültig geschlossen worden; für die katholische Kirche ist die evangelische-kirchliche Trauung immer dann gültig, wenn zuvor im Gespräch mit dem katholischen Geistlichen die Erlaubnis zur Eheschließung in einer anderen Konfession erteilt wurde – im o.g. Ehevorbereitungsprotokoll.
Evangelische Trauungen
Allerdings ist es durchaus möglich, auch als konfessionsverschiedenes Paar eine rein katholische oder eine rein evangelische Trauung zu feiern. So können die beiden sich selbstverständlich auch durch einen evangelischen Pfarrer in einer evangelischen Kirche trauen lassen. Auch diese Trauung wird von der kath. Kirche als Eheschließung anerkannt, wenn vorher die Zustimmung des Bischofs eingeholt wurde. (Das ist kein Problem).
Ebenfalls ist es möglich und auch kein Problem, auch als konfessionsverschiedenes Paar rein katholisch zu heiraten. Nur zu…!
Die Kosten…!
Und für alle, die schon immer möglichst günstig einkaufen… eine katholische Eheschließung kostet lediglich 5,- Euro Bearbeitungsgebühr (die sogenannte Stol-Gebühr). Der Rest ist kostenlos.
Das Kleingedruckte: Manche Gemeinden verlangen noch einen Kostenbeitrag für die Kirchennutzung und den Küster/Organisten/Messdiener. Aber erstens sind das Ausnahmen und zweitens auch keine großen Beträge, die zumeist insgesamt unter 100,- Euro beiben.
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