Embryonale Zelllinien und die Corona-Impfstoffe

Der Dschungel der einander widerstreitenden Berichte und Informationen (und auch Halbwahrheiten und Falschnachrichten) über Corona, Covid und die Impfungen ist kaum mehr zu durchforsten. Gottseidank ist es aber auch nicht die Aufgabe und Kompetenz von uns Theologen, Licht in dieses Wirrwarr zu bringen.

Allerdings ist die Frage, ob Corona-Impfstoffe aufgrund ihrer Verwendung von embryonalen Zellen ethisch abgelehnt werden müssen, doch eine Frage an die Theologie – genauer: an die Moraltheologie. Verschiedene Positionen dazu wurden bereits veröffentlicht; sogar der Vatikan hat sich bereits dazu geäußert. Ein zusammenfassender Blick auf die Argumente erscheint mir dennoch sinnvoll, auch deshalb, weil sich diese Frage nicht nur in Bezug auf die Corona-Impfstoffe stellt: auch bei Impfstoffen gegen Röteln- und Windpockenviren wird auf menschliche Zellen zurückgegriffen.

Die Fakten

Von den derzeit (diese Stellungnahme wurde im Oktober 2021 geschrieben) in der EU zugelassenen Impfstoffen benutzen zwei embryonale Zelllinien (das sind Nachkommen künstlich «unsterblich» gemachter Zellen) nur zum Test für die Wirksamkeit des Vakzins – während die zwei anderen Impfstoffe die Zellinien zudem für die Entwicklung und Produktion zwingend benötigen.

  • AstraZeneca verwendet HEK293-Zellen in der Entwicklung, in der Produktion und im Test
  • Johnson&Johnson verwendet PER.C6-Zellen in der Entwicklung, in der Produktion und im Test
  • BioNTech/Pfizer und Moderna HEK293-Zellen nur im Test

(Quelle)

Die verwendeten Zellen sind embryonale Nierenzellen (HEK = Human Embryonic Kidney), also keine Stammzellen (dazu weiter unten mehr). Laut Wikipedia stammen die HEK293-Zellen aus der Niere eines Fötus, der 1972 entweder abgetrieben wurde oder eine Fehlgeburt erlitt; die Zahl 293 ist die Experimentnummer des Molekularbiologen Frank L. Graham, der die Zellleinie dann 1973 etablierte. –  (Quelle wikipediaQuelle imabe)

PER.C6-Zellen sind menschliche Zellen, die «primären embryonalen Retinoblasten» (=PER) entnommen wurden (einem frühkindlichem Augentumor). Sie stammen aus einem 1985 in den Niederlanden abgetriebenen, 18 Wochen alten Fötus. – (Quelle)

Während Astra-Zeneca die HEK-Zellen und Johnson&Johnson die PER zur Kultivierung und Vermehrung des Impfstoffes verwenden (Vektorimpfstoffe sind DNA-Fragmente, die in harmlosen Adeno-Viren verpackt werden. Diese werden in den genannten Zelllinien vermehrt), braucht der mRNA-Impfstoff von Biontech und Moderna die Zelllinien nur zur finalen Erprobung des rein chemisch produzierten Impfstoffes.

Fetale Zellen werden nicht mit dem Impfstoff injiziert, wie einige Leute glauben. Sie werden nur dazu verwendet, Viren zu züchten (und evtl. zu testen), und werden tatsächlich von Viren zerstört, so wie infizierte Zellen bei einem Patienten zerstört werden.

Fetale Zellen werden nicht mit dem Impfstoff injiziert, wie einige Leute glauben.

Exkurs: Grundlegende theologische Prinzipien

Der Vorwurf, der den Forschern, Herstellern, Ärzten und Empfängern der genannten Impfstoffe gemacht wird, ist die «Mitwirkung mit dem Bösen».

Als «Mitwirkung mit dem Bösen» wird eine Tat bezeichnet, bei der dem Täter geholfen wird, eine böse Tat zu begehen, ganz gleich, wie viel Hilfe er erhält. Damit es zu einer tatsächlichen «Mitwirkung mit dem Bösen» kommt, muss die Handlung des Mitwirkenden einen wirklichen Einfluss auf die böse Tat haben, und zwar durch die Hilfe, die geleistet wird.

Eine Mitwirkung wird als unmittelbar bezeichnet, wenn der Mitwirkende mit dem Täter die Tat begeht, z. B. wenn er dem Dieb hilft, die Beute wegzunehmen und zu verstecken. Dies ist auch bei der chirurgischen Assistenz der Fall, die bestimmte Teile einer Abtreibung mit dem Abtreibungsarzt zusammen durchführt.

Desweiteren wird je nach Absicht zwischen formeller und materieller Mitwirkung unterschieden: Bei der formellen Mitwirkung willigt der Mitwirkende freiwillig in das Verbrechen ein, bei dem er hilft. Eine Person, die beispielsweise einem Einbrecher hilft, indem sie Wache hält, während sie gleichzeitig diese Tat billigt, kooperiert also formell. Tatsächlich wird sie per Gesetz als Komplize bezeichnet werden.

Kooperation ist dann materiell, wenn der Kooperierende das Verbrechen nicht will, aber so handelt, obwohl er voraussieht, dass der Täter seinen Beitrag missbrauchen wird, um Böses zu tun. So macht sich der Barbesitzer, der sich bereit erklärt, einem bereits betrunkenen Kunden ein paar Drinks allein um des Geldes willen zu geben, an den Folgen der Trunkenheit mitschuldig, verbindet sich aber nicht mit der Absicht des Betrunkenen.

 

Die Stellungnahme des Vatikans

Am 21. Dezember 2020 gab die Glaubenskongregation des Vatikans eine Stellungnahme heraus, die sich u.a. auf die Instructio «Dignitas Personae» vom 8. September 2008 bezieht. Leider ist diese Stellungnahme auf den Seiten des Vatikans nur in italienischer, englischer und spanischer Sprache abrufbar (Quelle).

Die Stellungnahme unterscheidet zunächst – der traditionellen Moraltheologie folgend – unterschiedliche Grade der Mitwirkung (formell/materiell, aktiv/passiv, nahe/fern und direkt/indirekt). Unabhängig von der Frage, ob die Hersteller eines der o.g. Impfstoffes sich schuldig gemacht haben, ist die Mitwirkung des Empfängers eines dieser Impfstoffe materiell (und nicht formell), passiv (und nicht aktiv), fern (und nicht nahe) und indirekt (und nicht direkt).

Entsprechend kommt die vatikanische Erklärung zu dem Ergebnis, dass es zwar eine «moralische Pflicht, eine solche passive materielle Zusammenarbeit zu vermeiden» gebe, diese Pflicht sei aber «nicht zwingend», wenn eine ernsthafte Gefahr bestehe, «beispielsweise die ansonsten unaufhaltsame Ausbreitung eines schwerwiegenden Krankheitserregers». In einem solchen Fall können «alle als klinisch sicher und wirksam anerkannten Impfungen mit gutem Gewissen angewendet werden», «mit der Gewissheit, dass die Verwendung solcher Impfstoffe keine formelle Mitwirkung mit der Abtreibung darstellt».

Ergänzende Überlegungen

Die Stellungnahmen des Vatikans geht zwar auf die Frage ein, inwiefern eine Mitwirkung des Geimpften an der Gewinnung der Zellen vorliegt; eine wichtige, zusätzliche Frage ist jedoch, ob die Entnahme der Zellen überhaupt eine Mitwirkung an der Abtreibung ist.

Wichtig ist, dass nicht die Verwendung der Fötuszellen selbst schuldbar ist, denn sie hätten auf moralisch erlaubter Weise beschafft werden können – z. B. bei einer Fehlgeburt. Schuldbar ist allein, dass ihre Gewinnung im Zusammenhang mit einer Abtreibung steht.

Eine solche Mitwirkung setzt voraus, dass die Abtreibung zumindest auch deshalb vorgenommen wurde, um Zellen für eine weitere Verwendung zu entnehmen. Auch wenn diese Frage in den konkreten Fällen von 1972 und 1985 mittlerweile nicht mehr sicher zu klären ist, ist es absolut abwegig, einer Mutter die Abtreibung ihres Kindes nahezulegen, um den Nieren des Embryos (oder eines eventuell vorhanden Augentumors) Zellen zu entnehmen. In Bezug auf weitere Zelllinien (WI-38, MRC5) ist bekannt, dass die Abtreibung aus anderen Gründen vorgenommen wurde (Quelle). Die Gewinnung von Zelllinien ist mit Sicherheit nicht auslösender Grund für die Abtreibung gewesen – auch angesichts der Tatsache, dass in den westlichen Ländern täglich so viele Abtreibung vorgenommen werden, dass zu einer zielgerichteten Abtreibung nur der Zellentnahme willen keinerlei Anlass bestand.

Bei der Entnahme von Zellen eines durch Abtreibung gestorbenen Kindes handelt es sich nicht um eine Mitwirkung an der Tötung.

Moralisch gesehen, handelt es sich also bei der Entnahme von Zellen eines durch Abtreibung gestorbenen Kindes nicht um eine Mitwirkung an der Tötung. Wenn die Entnahme von Zellproben ein Verbrechen darstellt, dann nur insofern den sterblichen Überresten eines soeben Verstorbenen nicht die nötige Ehre erwiesen wird.

Die Verwendung eines menschlichen Leichnams zu medizinischen Zwecken (zum Beispiel in der Autopsie-Ausbildung des Medizinstudiums) stellt ja auch dann keine Beteiligung an einem Verbrechen dar, wenn Mensch, zu dem der zu sezierende Leichnam gehört, hinterrücks ermordet wurde.

Embryonale Stammzellen

Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle noch auf den Unterschied zur Gewinnung und Forschung an humanen embryonalen Stammzelllinien (HES, oder auch: ES) eingegangen werden. Deren Gewinnung und Verwendung ist ungleich problematischer und ethisch immer abzulehnen.

  • Embryonale Stammellen werden nicht aus bereits ausdifferenzierten Zellen (= Zellen, die sich bereits spezialisiert haben, z. B. als Nieren- oder Nervenzellen) von Embryonen oder Föten gewonnen – zur Gewinnung bedarf es eines vollständigen Embryos im frühesten Stadium.
  • Ein Embryo im Frühstadium (als Blastula (=Kugel aus mehreren Zellen), evtl. noch vor dem 64-Zellen-Stadium) ist nur durch IVF (In-Vitro-Fertilisation, also durch künstliche Befruchtung im Reagenzglas) produzierbar.
  • Zur Gewinnung der ES (embryonale Stammzellen) wird der Embryo getötet.
  • Je nach Art der ES sind diese in der Lage, sich zu einen vollständigen Organismus zu entwickeln. Jede ES, deren Ausdifferenzierung verhindert wird, lässt auf eine Tötung einer menschlichen Person schließen.

Somit ist also die Herstellung von ES, deren Isolation und (je nach Art der ES) deren Kultivierung und Forschung jeweils für sich genommen bereits ethisch vollkommen abzulehnen.

Die verwendeten Zelllinien sind keine embryonale Stammzellen.

Das gilt so in keinem der soeben genannten Aspekte für die Arbeit mit embryonalen (genauer: fetalen) Zelllinien (die keine Stammzelllinien sind!).

Fazit

Noch über die Note der Glaubenskongregation hinaus erscheint es mir als fernliegend, die Impfstoffe von Biontech oder Moderna als ethisch bedenklich zu bezeichnen. Selbst bei den Vakzinen von AstraZeneca und Johnson&Johnson, die immerhin Zelllinien zur Produktion der als Vektor benötigten Adenoviren benötigen, gibt es meines Erachtens keine ethischen Bedenken.

  • Die verwendeten Zelllinien sind keine embryonale Stammzellen.
  • Es wurden keine Abtreibungen vorgenommen, um diese Zellen zu gewinnen. Die Abtreibungen hatten andere, persönliche Gründe.
  • Der Impfstoff enthält keine fetale DNA oder RNA oder irgendwelche Bestandteile von diesen Zelllinien in ihrer Zusammensetzung.
  • Es werden nicht massenweise Kinder abgetrieben, um diese Zellen (oder den Impfstoff) herzustellen. Die verwendeten Zellen, einmal gewonnen, lassen sich nahezu beliebig vermehren.
  • Auch bei Impfstoffen gegen Röteln- und Windpockenviren wird auf menschliche Zellen zurückgegriffen.

Es wurden keine Abtreibungen vorgenommen, um diese Zellen zu gewinnen. Die Abtreibungen hatten andere, persönliche Gründe.

Nachtrag

Abschließend möchte ich mich den Aufforderungen der vatikanischen Stellungnahme anschließen, die erwarten, dass

  • die Kirche und die ihre Gläubigen sich weiterhin deutlich gegen jede Abtreibung aussprechen,
  • alle in den Bemühungen, Abtreibungen zu verhindern, nicht nachlassen,
  • die Pharmakonzerne sich intensiv bemühen, ethisch unbedenkliche Impfstoffe zu entwickeln
  • die Politiker sich für eine ethisch korrekte Verteilung der Vakzine, vor allem in Hinblick auf die armen Länder dieser Welt, engagieren.

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Schlagwörter: , , Last modified: 6. Dezember 2021