Kurze Frage – kurze Antwort: Nein.
In der Beichte entschuldige ich mich nicht, sondern bitte um Entschuldigung.
Im Grunde ist eine »Entschuldigung« die Feststellung, dass keine Schuld vorliegt. (Der Schüler entschuldigt sich z. B. für seine Fehlzeiten, indem er ein ärztliches Attest vorlegt.) Wer sich entschuldigt, führt Gründe an, die ihn von Schuld freisprechen: »Ich konnte nicht anders«, »andere sind schuld«, »meine Uhr ist stehen geblieben«, »es gab da ein Erdbeben« usw. Sich entschuldigen heißt also, Schuld von sich zu weisen.
Wer allerdings tatsächlich einen Fehler gemacht hat und Schuld auf sich geladen hat, kann sich gar nicht entschuldigen.
Diese weit verbreitete Sitte, dennoch nach einem Fehltritt einfach ein »’tschuldigung!« in den Raum zu rufen, ist – genau genommen – eine Unverschämtheit. Wer sich entschuldigt, muss schon gute Gründe anführen, warum er glaubt, unschuldig zu sein.
Wer einen Fehler gemacht hat und Schuld auf sich geladen hat, dem bleibt nichts anderes übrig, als um Entschuldigung zu bitten. Eine Bitte, auf deren Erfüllung man allerdings keinen Anspruch hat! Die Erfüllung ist einzig und allein eine Großzügigkeit dessen, an dem man schuldig geworden ist.
Der Geschädigte kann die Bitte um Entschuldigung annehmen und Dir »Entschuldigung gewähren«. So redet natürlich keiner, aber genau das ist gemeint: Ich nehme Dir die Schuld, die Du begangen hast, und »entschulde« Dich, weil Du mich um »Entschuldung« gebeten hast.
Dieser Unterschied zwischen »sich entschuldigen« und »um Entschuldigung bitten« ist himmelweit. Denn nur, wer erkennt, dass er wirklich Schuld hat, kann Reue zeigen. Und ohne Reue wird es – nicht zwischen den Menschen, nicht vor dem Staat und vor Gericht; auch nicht vor Gott – keine gnädige Vergebung geben.
Eine Beichte ist also kein Ort, an dem Du Dich mal kurz »entschuldigst« – sondern der Ort, an dem Du um Entschuldigung bittest und gnädig Vergebung erfährst – vorausgesetzt, Du bereust.
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